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Wenn der Hund einen Blechschaden verursacht

Paul geht mit seinem Hund Jet jeden Abend noch eine Runde spazieren. Jet ist leider sehr ängstlich und kann schon mal davonlaufen, wenn er sich schreckt. Vor allem vor Stürmen und Gewittern fürchtet er sich besonders. Die beiden spazieren gerade über einen Feldweg, als Paul bemerkt, dass die vor Kurzem noch weit entfernten Gewitterwolken rasch näherkommen. Die beiden legen daher ein bisschen Tempo zu.

Nur mehr eine schwach befahrene Straße trennt die beiden von ihrem zu Hause, als es plötzlich blitzt und ein lauter Donner die Luft zum Vibrieren bringt. Jet erschrickt so sehr, dass er einfach losstürmt, Paul die Leine aus der Hand reißt und geradewegs auf die Straße zuläuft.

Jet ist in Panik, da hilft auch kein lautes Rufen mehr, er läuft knapp vor einem fahrenden Auto über die Straße. Zum Glück reagiert der Lenker rechtzeitig und weicht dem Hund aus. Ein Laternenmast am Straßenrand beendet das Ausweichmanöver abrupt. Der Lenker bleibt unverletzt und auch Jet kommt mit einem Schrecken davon. Aber der entstandene Blechschaden ist enorm.


Nun stellt sich die Frage: Wer bezahlt dem Lenker nun den Schaden an seinem Auto?

Das sagen unsere Spezialisten aus dem Produktmanagement Schaden/Unfall


"Zum Glück ist weder dem Lenker noch dem Hund etwas passiert. Für den Blechschaden muss der Hundehalter aufkommen, bzw. eine enstsprechende Hunde Haftpflicht

 

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