BWL-Student Robert (20) fährt leidenschaftlich gerne Snowboard. Im Winter bewegt er sich von einem Skigebiet ins nächste und nutzt jede freie Minute um seinem Hobby nachzugehen. Der junge Sportler kurvt am liebsten über schwarze Pisten; natürlich mit einem ordentlichen Tempo. Auch dieses Mal ist Robert auf einer schwarzen Piste unterwegs. Es ist schon Nachmittag und er möchte nur noch eine letzte Abfahrt machen, bevor er sich auf den Nachhauseweg macht. Mit den Gedanken ist er längst woanders – er muss dann noch seine Freundin Anna vom Bahnhof mitnehmen… plötzlich taucht ein anderer Skifahrer auf den Robert zu spät sieht, er kracht ungebremst in den Mann. Beide stürzen. Skier fliegen durch die Luft, der Mann geht zu Boden und Robert, das Board noch an den Beinen, schlittert die Piste hinunter. Vorbeikommende Skifahrer bleiben sofort stehen und rufen den Notarzt. Weder Robert, noch der Mann rühren sich, es hat beide schlimm erwischt. Die Männer werden innerhalb kürzester Zeit in das nächstgelegene Unfallkrankenhaus gebracht und behandelt.
Unglücklicherweise tragen beide Männer durch die Kollision bleibende Schäden davon. Zusätzlich behauptet der Unfallgegner, die Kollision sei Roberts Schuld gewesen und klagt auf Schmerzensgeld. Robert hat Glück im Unglück. Die "Jugendversicherung" leistet mit der Unfallversicherung nicht nur die Bergungs- und Invaliditätskosten, sondern durch die inkludierte Rechtsschutzversicherung werden auch Roberts Anwaltskosten vor Gericht gedeckt. Obwohl Robert seine Schuld eingestehen muss, wird durch die Sport- und Privathaftpflichtversicherung Schmerzensgeld und ein notwendiger Zahnersatz an den Unfallgegner geleistet.
Kommentar schreiben