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Sicher durch die kalte Jahreszeit – für Winterreifen braucht es keinen Schnee

Stiefeln statt Sandalen

Im Winter greift man zu Stiefeln, im Sommer zu Sandalen – so selbstverständlich sollte auch die Wahl der richtigen Bereifung sein. Bereits bei niedrigen Plus-Graden verhärten sich die Gummimischungen bei den Sommerreifen. Das bedeutet, dass die Haftung, welche gegeben sein muss, stark beeinträchtigt wird. Winterreifen hingegen bleiben weich und haben aufgrund des speziellen Lamellenprofils eine gute Haftung bei niedrigen Temperaturen - selbst auf Schnee und Eis. Winterreifen sind daher eindeutig die richtige und sichere Wahl für den Winter, denn sie sorgen für zuverlässigen Grip auf der Fahrbahn und kurze Bremswege. Wer also Unfälle vermeiden will und seine eigene Gesundheit sowie die Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer schützen möchte, sollte zumindest von 1. November bis zum 15. April Winterreifen aufziehen.

Jeder Millimeter zählt

Aber selbst die besten Winterreifen nutzen nichts, wenn das Profil der Reifen bereits abgefahren wurde. Je geringer die Profiltiefe ist, desto gefährlicher wird die Fahrt mit dem Auto - auch wenn Winterreifen auf den Reifen steht. Spätestens nach sechs Jahren sollten Winterreifen - egal, wie die Profiltiefe aussieht - gewechselt werden. Hier würde die Gummimischung bereits hart werden und sich nicht mehr anpassen. Wichtig: Alle vier Reifen sollten Winterreifen sein! Wer nur zwei Winterreifen montiert, hat im Endeffekt keinen Gewinn - sondern genauso ein gefährliches Leben hinter dem Steuer, als wenn er mit Sommerreifen fahren würde.

Ab 1. November gilt die Winterreifenpflicht

In Österreich gilt von 1. November bis zum 15. April für PKW, PKW mit leichtem oder schwerem Anhänger, für Klein-Lkw (also bis 3,5 t und B-Führerschein) und für Mopedautos eine witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht.

Das bedeutet, bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen, also bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis darf das KFZ nur dann in Betrieb genommen werden, wenn an allen Rädern Winterreifen angebracht sind. Als Autofahrer sollte man regelmäßig den Wetterbericht verfolgen. Einfache Straßennässe beispielsweise kann bei Absinken der Temperatur zu Glatteis werden und dann gilt die Winterreifenpflicht.

Als Winterreifen werden gesetzlich solche anerkannt, die mit den Bezeichnungen "M+S", "M.S." oder "M & S" gekennzeichnet sind und mindestens 4 mm, bei Diagonalreifen 5 mm Profiltiefe aufweisen.

Strafen bei Fahren ohne Winterreifen

Wer nun bei winterlichen Fahrbahnbedingungen ohne Winterreifen fährt, riskiert eine Strafe von 60 Euro. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, drohen theoretisch sogar bis zu 5.000 Euro Strafe. Es gilt die Beweispflicht bei einem Unfall mit Sommerreifen. Kann der Autofahrer, der mit Sommerreifen unterwegs gewesen ist, nicht beweisen, dass der gleiche Unfall auch mit Winterausrüstung passiert wäre, trifft ihn jedenfalls ein Teilverschulden.

Versicherungsschutz trotz Sommerreifen im Winter?

Haben Sie einen Unfall verursacht oder sind in einem Unfall verwickelt, bei dem Sie die vorgeschriebene Winterreifenpflicht missachtet haben, dann kann die Versicherung Leistungen aus dem Kaskoschutz verweigern. Leistungen aus der Haftpflichtversicherung muss die Versicherung an den Geschädigten bezahlen. Der Umstieg auf Winterreifen zahlt sich also in jedem Fall aus - für Ihre Sicherheit, aber auch für Ihre Geldbörse.

 

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